Reinigung und Desinfektion:
DVGW-Regelwerke
Verunreinigungen kommen durch Be- und Entlüftung (Insekten, Pollen) oder
über die Wasserinhaltstoffe (Eisen-, Kalk-, Manganablagerungen) in
die Anlagen.
Nach DVGW-Regelwerken W318 und W291 müssen Trinkwasserbehälter
einmal jährlich kontrolliert und erforderlichenfalls gereinigt werden. Dabei ist
die Anlage auf baulichen Zustand, Geruchs-, Belags- und Bewuchsbildung
zu prüfen und auf Art und Verteilung der Ablagerungen zu achten.
Fingerspitzengefühl für Ihre Anlagen:
Gratwanderung zwischen Ablösen der Beläge und Schutz von Oberflächen
und Umwelt:
Die Sanierung von beschädigten Oberflächen ist eine sehr kosteninten-
sive Angelegenheit. Hochdruckreinigung ist nicht optimal, da leicht Schäden
an den Oberflächen und Aufrauhungen erfolgen, aber die in Ritzen und
Kapillaren geschützten Biofilme werden nicht erreicht. Wir empfehlen
die chemisch-mechanische Desinfektionsreinigung. Damit helfen wir
mit, dass
Ihre Anlagen lange Zeit genutzt werden können -
entscheidener Faktor
für wirtschaftlichen Betrieb.
Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil - mit Garantie der Keimfreiheit.
Als eines der größten Dienstleistungsunternehmen in diesem Bereich
reinigen
und desinfizieren die Mösslein-Teams jedes Jahr europaweit viele Behälterkammern. Diese Erfahrung ermöglicht uns, Ihnen für jede Anlage einen Festpreis zu nennen. Ohne Wenn und Aber.
Mit Garantie der Keimfreiheit !
Die komplette Spezialausrüstung bringen wir mit
Unsere Ausrüstung dafür wird ausschließlich im Hygiene bzw. Trinkwasser-
bereich eingesetzt. Alles notwendige bringen wir mit: Personenschutz-,
Hilfs- und Spezialausrüstung. Auch für Anlagen mit hohen Radon-Konzentra-
tionen sind wir ausgerüstet.
Die Erhaltung der Anlagen ist die Maxime unserer Zeit.
Die Kosten für eine hochwertige Dienstleistung
stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten
für eine Sanierung/Reparatur oder sogar Neubau von Anlagen.
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