Die Trinkwasserverordnung fordert unter §16 das Aufstellen von lokalen Maßnahmeplänen für den Fall einer Versorgungsunterbrechung. Diese Pläne bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes. Für Notstandsituationen sind Regelungen zur Entscheidungsfindung aufzustellen. Eine Störung fordert u. U. auch die Bereithaltung von mobilen Desinfektionssystemen.
Wir bieten Ihnen die passende Desinfektionsanlage aus unserem Anlagenpool zu Ihrem System:
- Anlagen zur mengenproportionalen Zugabe von Chlorlauge (Natriumhypochloritlösung)
- Chlordioxid-Bereithaltungsanlage, die mobil aufgebaut werden können
- UV-Desinfektionsanlagen
Neben den Mietanlagen bieten wir Ihnen bei Bedarf auch den Kauf mit und ohne Einbau, sowie den Wartungsservice an.
Unser Service für Bereithaltung, Anlieferung und Einjustierung:
- Vorbereitung: Ortsbesichtigung und Besprechung der notwendigen Installation
- Probelauf: Nach bauseitiger Vorbereitung und Installation erfolgt Anlieferung der Anlage und Aufbau
- Bereithaltung in unserem Zentrallager Lohr am Main
- 24-Stunden-Hotline für die fristgerechte Anlieferung innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraums
- Anlieferung, Aufbau und Inbetriebnahme
- Rückholung nach dem Einsatz und Wiedereinlagerung
Darüber hinaus erhalten Sie von uns leihweise:
- Mobile Ultrafiltrationsanlagen
- Mobile Osmoseanlagen
- Mobile Nanofiltrationsanlagen
Unser Angebot mit festen Kostensätzen:
- Einmalige Einrichtungskosten
- Fixe Bereithaltungskosten pro Monat, abhängig von der Laufzeit
- Abrufkosten nur im Einsatzfall
- Feste Kostensätze für Anlieferung, Aufbau und Tagesmiete für Nutzung